Unser Angebot:
Einrichtung einer Betreuung:
Die Betreuung wird eingerichtet bei besonderem auffälligem Verhalten, welches aus Altergründen, psychischen Krankheiten oder zum Beispiel aus einer Drogenproblematik herrühren kann. Die Betreuungsbehörde wird in der Regel von den Angehörigen oder den Nachbarn informiert und ein Betreuer dem Amtsgericht gegenüber vorgeschlagen. Das Amtsgericht bestellt einen Betreuuer ehrenamtlich bzw. beruflich. Die Betreuung kann für sechs Monate, ein oder zwei Jahre oder auch länger installiert werden. Die Betreuung kann aber früher aufgehoben werden, wenn alle Aufgaben erledigt worden sind oder es zu Problemen im Verhältnis vom Betreuer zum Betreuten gekommen ist.
Die Aufgabenbereiche können sein:
Klient*innen | Partnerorganisationen | Krankheiten und Handicaps |
MigrantInnen und Geflüchtete Drogenabhängige bzw. Substituierte, Alkoholkranke Spielabhängige Jugendliche in Jugendheimen Senioren in Heimen bzw. zu Hause und/oder vernachlässigt von ihren Kindern Ausländer, die seit Jahrzehnten in Deutschland leben und krank sind Psychisch-Kranke (u. a. “Messie-Krankheit”, Depression etc.) Obdachlose Deutsche Rückkehrer aus dem Ausland Menschen mit Behinderungen (geistige oder körperliche Beeinträchtigungen: z.B. Gehörlose, “Taubstumme”, “Blinde”) Erwachsene Opfer sexuellen Missbrauchs | Suchtberatungen Jugendeinrichtungen und Seniorenheime Wohnungslosenheime Therapeutische Wohngemeinschaften Wohngemeinschaften für trockene Alkoholiker Sozialdienste und Ärzte von Krankenhäusern Psychiatrische Einrichtungen Psychiatrische “Gefängnisse” (Krankenhäuser des Maßregelvollzug) Geflüchtetenunterkünfte Schulen Banken (Einrichtung eines Betreuerkontos) | Schlaganfallpatienten Aphasie Demenz, Alzheimer Depressionen Messie-Krankheit Lernbehinderung, Intelligenzminderung Wahnvorstellungen, Halluzinationen Korsakow Krankheit Spielsucht Alkohol- und Drogensucht Blindheit und Gehörlosigkeit Traumatisierte Suizidgefährdete Borderliner Menschen mit HIV-Infektion |