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Die Personen, die in unseren Beispielfällen beschrieben werden, haben nichts mit der Realität zu tun, es gibt sie nicht. Die Fotos zeigen Unbekannte, die nichts mit unseren Betreuten zu tun haben. Die Fälle bestehen aus einer Sammlung unserer Erfahrungen, wurden gemischt und haben mit Einzelschicksalen nichts zu tun.
Migrant „Durch Krankheit Arbeit, Frau, Wohnung verloren“. Herr Diallo war schon bereits seit 1990 in Berlin und arbeitete bei einer afrikanischen Botschaft als Chauffeur. Er hatte Ansehen, Geld, eine Frau aus Kamerun. Sein Leben veränderte sich schlagartig durch einen Schlaganfall, den er 2016 erlitt. Er konnte kaum noch sprechen, geschweige denn Auto fahren. Trotz Reha besserte sich sein Zustand nur wenig. Seine Frau hatte in Deutschland keinen Aufenthaltsstatus und die vierköpfige Familie lebte zunächst von seinem Krankengeld, bzw. im Anschluss von seinem ALG-II-Geld und dem Pflegegeld, welches die Krankenkasse bezahlte. Dies reichte kaum, um alle Familienangehörigen zu ernähren, und führte zu heftigen Spannungen in der Partnerschaft, die letztlich zu Bruch ging. Sie zogen aus der gemeinsamen Wohnung aus und trennten sich; er wohnt jetzt in einer Wohngemeinschaft für Schlaganfallpatienten. In diesem Fall waren u. a. bei der Krankenkasse das Krankengeld und das Pflegegeld zu beantragen, bei dem Jobcenter mussten Anträge auf ALG I und II gestellt werden. Für die Kinder mussten Kindergeld und Unterhaltsvorschussgeld beantragt werden. Bei der Rentenversicherung mussten die Reha wie auch die Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Bei der Ausländerbehörde musste der Aufenthalt legalisiert werden und die Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung angezeigt werden.
Suchtprobleme „Zu jung und zu viele Drogen in der Stadt, die einen aus der Bahn werfen“. Frau Krause war noch sehr jung, als sie mit Drogen in Kontakt kam. Zunächst mit 14 Jahren mit Alkohol, dann mit 16 Jahren Marihuana und als Erwachsene kamen noch Pillen und andere synthetische Drogen dazu. Sie wuchs in Jugendheimen auf, da die Eltern sich nicht mehr um sie kümmern konnten, und fing an, Stimmen zu hören, was sie sehr belastete. Sie litt auch unter paranoiden Wahnvorstellungen und glaubte in ihrem Keller hausierten Hausbesetzer. Nach einem Suizidversuch pendelte sie zwischen der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie und Unterkünften bei irgendwelchen Freunden. Sie wohnt jetzt in einer therapeutischen Wohngemeinschaft für psychisch Kranke und nimmt keine Drogen mehr, wird aber substituiert. Der Antrag auf Unterbringung in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie wurde gestellt. In diesem Fall fanden Gespräche mit den Sozialdiensten der Krankenhäuser statt, um eine geeignete Einrichtung zu finden. Anträge bei den Sozialämtern auf Eingliederungshilfe und Anträge bei dem SPD auf Steuerung wurden gestellt sowie Anträge bei der Krankenkasse bzw. der Rentenversicherung auf Pflegegrad und Entzug sowie Geldeinteilung wegen des Einwilligungsvorbehaltes mussten gestellt werden.
Psychisch Erkrankt „Messi-Dame mit Unrat und Millionen“ Frau Pethke lebte in einer kleinen 1-Zimmer-Wohnung mit Küche und Toilette im Hausflur für eine Miete von 80,00 €. Sie lief mit dem Rollator durch den Bezirk und kleidete sich wie ein Clochard, lebte aus Mülleimern und von Produkten, deren Verfallsdatum abgelaufen war. Ein Betreuer wurde hier von dem Gesundheitsamt wegen Hygienevorschriften und Brandgefahr angeregt. Die Dame hat tatsächlich im Wohnzimmer wertlose Fundobjekte aus 50 Jahren bis unter die Decke gestapelt. Sie selbst hat auf einer Pritsche in der Küche genächtigt. Nach einem Sturz wurde sie in ein Pflegeheim gebracht, aber sie wollte zu Hause sterben. Deshalb wurde mit dem Eigentümer vereinbart, die Wohnung komplett zu entrümpeln und ein Badezimmer für 14.000,00 € in den hinteren Teil der großen Küche einzubauen. Frau Pethke konnte in ihre Wohnung zurückkehren und ist tatsächlich in ihrer Wohnung gestorben, die sie nicht mehr wiedererkannte. Während der Betreuung wurden bei der Einrichtung der Betreuerkonten bei der Bank bereits eine Million Euro gefunden. Nach dem Ableben hat die Tochter vermutlich die Erbschaft ausgeschlagen. Die Heimkosten konnte Frau Pethke ohne staatliche Unterstützung tragen. Mit dem Vermieter musste ein neuer Mietvertrag ausgehandelt werden und ein Pflegedienst mit dem Aufräumen sowie Studenten mit der Entrümpelung beauftragt werden.
Obdachlos „Zu alt für die Platte draußen im Park“ Herr Krüger hat zu viel Geld für Alkohol und Drogen ausgegeben, weshalb er zunächst seine Stromrechnungen und dann seine Miete nicht mehr bezahlen konnte. Er lebte in unterschiedlichen Parks oder suchte Schutz in Einkaufszentren. Mittlerweile ist er 50 Jahre, ihm waren die Winter zu kalt, weshalb er diese lieber im Krankenhaus zur Entgiftung bzw. wegen kleinerer Delikte im Gefängnis verbrachte. Über die deutsche Rentenversicherung wurde ein Entzugsplatz auf dem Lande in Brandenburg gefunden. Um seine Strafen gegenüber der Staatsanwaltschaft zu begleichen, hat er eine freie Arbeit im Forst und im Gartenbau gefunden. Es konnte zuerst über die Wohnungslosenhilfe ein Heimplatz in einem Wohnheim gefunden werden. Herr Krüger wird jetzt umziehen in eine Therapeutische Wohngemeinschaft für trockene Alkoholiker. Anträge bei der deutschen Rentenversicherung auf Reha wurden gestellt, Kontakt zu unterschiedlichen Krankenhäusern wegen der Entgiftung hergestellt. Anträge auf freie Arbeit bei der Staatsanwaltschaft und Anträge auf Eingliederungshilfe beim Sozialamt wurden gestellt sowie ein Antrag auf Steuerung beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Bezirkes.
Schwerbehindert „Kompensation der Krankheit durch Konsum im Internet“ Herr Thomson war hochgestellter Beamter im Finanzministerium, bis er 2013 an MS erkrankte und es u. a. aufgrund von zunehmenden Konzentrationsmängeln und Vergesslichkeit nicht mehr schaffte, dass die Erbschaft von seinem verstorbenen Vater ihm ausgezahlt wird. Er verließ mit seinem Rollstuhl nicht mehr seine dunkle, unordentliche Seniorenwohnung, verschloss sich darin und benutzte nicht einmal mehr seine schöne Terrasse. Da er nicht mobil war - und vermutlich auch aus Traurigkeit und Einsamkeit -bestellte er aber im Internet eine Unzahl von Dingen, die kaum in seine Drei-Zimmer-Wohnung passten. Der Pflegebedarf von Herrn Thomson war sehr hoch, dass allein die Pension für die Rückzahlungen der Forderungen gegenüber dem Sozialdienst und den Internetgläubigern nicht mehr ausreichte. Wäre kein Betreuer bestellt worden, hätte er seine Wohnung und den Pflegedienst verloren und würde mit viel Schulden in einem Pflegeheim sitzen. Die Erbschaft wurde abgewickelt, nachdem der Notar Herrn Thomson zum Alleinerben bestimmt hat und ihm ein Erbschein ausgestellt wurde. Mit diesem konnte das Konto des Vaters aufgelöst werden, die Internetgläubiger sämtlich befriedigt und einen Großteil der Rückstände ausgeglichen werden. Als Selbstzahler wurden die Beiträge für die private Krankenkasse entrichtet und dann die privaten Rechnungen auch rückwirkend bei der Krankenkasse wie auch bei der Beihilfestelle eingereicht. Bei dem medizinischen Dienst der privaten Krankenkassen wurde ein Pflegegrad beantragt und die Wohnung wurde grundgesäubert.
Seniorin „Von Familienangehörigen um das Geld für den Heimplatz gebracht“ Die Tochter hatte beide Eheleute Stendel, 80 und 83 Jahre alt, in einem Pflegeheim untergebracht. Sie kümmerte sich um ihre Eltern, hatte aber durch die Trennung von ihrem Ehemann wenig Zeit und kein Geld für die Eröffnung eines kleinen Cafés. Sie hatte keine Zeit, die entsprechenden Anträge für ihre Eltern beim zuständigen Sozialamt zu stellen, weshalb sich Rückstände über 20.000,- € für die Heimkosten anhäuften und die Heimleitung die Heranziehung eines Betreuers beantragte, damit der Heimplatz für die Eheleute nicht in Gefahr geriet. In diesem Fall mussten Telefonverträge, die auf die Tochter liefen, gekündigt werden, ebenso das Fitnessstudio. Auch ein altes Auto, was nicht abgemeldet wurde und noch auf die Eltern lief, verursachte Kosten und mit der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei, dem Finanzamt und der KFZ-Versicherung musste verhandelt werden. Die Grundsicherungsanträge wurden gestellt, um die Heimkosten für Frau Stendel auszugleichen. Da sie nur eine kleine Rente hatte, wurde Herr Stendals große Rente auf ihre Heimkosten angerechnet, was aber nicht ausreichte. Eine Sterbeversicherung wurde abgeschlossen und nach ihrem Ableben die Witwerrente für Herrn Stendel beantragt. Durch die Auszahlung einer Lebensversicherung für sie konnten sämtliche Rückstände für beide Ehegatten ausgeglichen werden.
ECC Rechtliches Betreuungsbüro
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